Finanzierung

Kostensätze für Supervision, Selbsterfahrung und Praxis-Honorare ab 2025

VT 600 Kosten & Honorare ab 2025
Dauer 3 Jahre
Ausbildungsgebühren 200 € / Monat
7.200 € / Gesamt*
Zusätzliche Kosten
Einzel-SV 50 Min.: 115 €
Gruppen-SV 25 Min.: 57,50 €
150 Stunden Supervision
50 St. Einzel-SV; 100 X 25 Min. Gr.-SV
+ Anträge, Fallberichte, etc.
mind. 11.500 €
Gesamtkosten
(ohne mündl. Approbationsprüfung)
ca. 18.700 €
Honorare Praktische Ausbildung
PA 1 – 600: 40 €
PA ab 601: 60 €
mind. 24.000 €

* Sie können die Ausbildungsgebühren als Einmalzahlung bezahlen und erhalten 5% Kostenreduktion: Statt 7.200 € sind es dann 6840 €

Ausbildungskosten 600 Stunden praktische Ausbildung
Die Ausbildungsgebühren betragen 200 € pro Monat über eine Laufzeit von 36 Monaten. In den Ausbildungskosten von 7.200 € sind enthalten:

  • Organisation der Ausbildung
  • 600 Stunden Theoretische Ausbildung
  • 120 Stunden Gruppenselbsterfahrung

In den Ausbildungsgebühren sind nicht enthalten:

  • 150 Stunden Supervision (davon mindesten 50 Stunden Einzel-SV)
  • Kosten für die mündliche Approbationsprüfung

Die aap übernimmt Kosten für:

  • Berufshaftpflichtversicherung
  • 100 Stunden Theorie aus dem anderen Verfahren
  • Kennenlern-Gespräch, Krisen-Supervision, Entwicklungs-Supervision, Kasuistisch-Technische Seminare
  • Tutorien

Refinanzierung – finanzielles Plus

Im Rahmen der praktischen Ausbildung können durch Honorare für geleistete Therapiestunden mindestens 24.000 € refinanziert werden. Die Ausbildung beinhaltet damit ein finanzielles Plus.

Vergütung in der Praktischen Ausbildung: „40%-Regelung“

Hinsichtlich der allseits diskutierten „40%“-Regelung lautet der neue § 117 wie folgt:
„2. ein Anteil an der Vergütung zu vereinbaren ist, mit dem die von den Ausbildungs- oder Weiterbildungsteilnehmer*innen geleistete Krankenbehandlung angemessen abgegolten wird; der zu vereinbarende Anteil beträgt mindestens 40 Prozent der Vergütung.“

Diese Regelung beinhaltet, dass Ausbildungsinstitute gegenüber den Krankenkassen nachweisen müssen, dass sie 40% der Honorare an Kandidat*innen weitergeben. Dies kann zum einen in Form von ausgezahlten Honoraren erfolgen. Zum anderen können Kosten für Ausbildungsbestandteile, die das Institut trägt, auf diese 40% angerechnet werden.