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Zwischenprüfung
Nach dem dritten Semester findet eine Zwischenprüfung statt. Sie dient dem Nachweis, dass Sie über die notwendigen Kenntnisse verfügen, um die Praktische Ausbildung beginnen zu können.
Die Zwischenprüfung wird als mündliche Einzelprüfung durchgeführt. Sie dauert ca. 30 Minuten. In einem kollegialen Fachgespräch werden auf der Basis von kurzen Fallkasuistiken Wissen über Störungen und Behandlungskonzepte diskutiert.
Die Zwischenprüfung kann abgelegt werden, wenn 300 Stunden der theoretischen Ausbildung abgeleistet sind.
Abschlussprüfung und Approbation
Die Ausbildung wird mit einer staatlichen Abschlussprüfung abgeschlossen, die sich aus einem schriftlichen und einem mündlichen Prüfungsteil zusammensetzt. Die schriftliche Abschlussprüfung dauert 120 Minuten, der mündliche Teil der Prüfung besteht aus einer Einzelprüfung von 30 Minuten und einer Gruppenprüfung von 120 Minuten.
Weitere Informationen zur staatlichen Abschlussprüfung finden Sie in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeut*innen (PsychTh-APrV).
Die Approbation von Psychologischen Psychotherapeut*innen berechtigt zur Durchführung der heilkundlichen Psychotherapie unter der Berufsbezeichnung “Psychologische Psychotherapeutin” bzw. “Psychologischer Psychotherapeut”.