Praktische Tätigkeit

Die Praktische Tätigkeit (§2 PsychTh-APrV) umfasst 1.800 Stunden, davon sind 1.200 Stunden an einer psychiatrischen klinischen Einrichtung abzuleisten und 600 Stunden an einer von einem Sozialversicherungsträger anerkannten Einrichtung der psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung.

In der Praktischen Tätigkeit werden Sie praktische Erfahrungen in der Behandlung von Störungen mit Krankheitswert sowie Kenntnisse über andere Störungen, bei denen Psychotherapie nicht indiziert ist, erwerben. Die Praktische Tätigkeit in Psychiatrie und Psychosomatik findet unter fachkundiger Anleitung und Aufsicht statt. In den kooperierenden Kliniken und Einrichtungen sind Ausbildungsbeauftragte für die PiA-Tätigkeit benannt worden, die für Sie als Ausbildungskandidat*innen Ansprechpartner*innen in organisatorischen und inhaltlichen Fragen sind.

Während der Praktischen Tätigkeit in der Psychiatrie werden Sie über einen längeren Zeitraum an der Diagnostik und der Behandlung von mindestens 30 Patient*innen beteiligt sein. Bei mindestens vier dieser Patient*innen müssen die Familie oder andere Bezugspersonen der Patient*innen in die Behandlung einbezogen sein. Sie werden im Rahmen der Praktischen Tätigkeit Wissen und Erfahrungen über die akute, abklingende und chronifizierte Symptomatik unterschiedlicher psychiatrischer Erkrankungen erwerben. Die 30 Behandlungsfälle müssen von Ihnen fallbezogen und unter Angabe von Umfang und Dauer dokumentiert werden.

Sie können die Praktische Tätigkeit in verschiedenen Kliniken absolvieren, die mit der aap kooperieren.