Informationen aufgrund der aktuellen Situation (Corona-Pandemie)

Liebe aap-ler,

aufgrund der Empfehlungen der Bundesregierung, Sozialkontakte zu reduzieren und nicht notwendige Veranstaltungen abzusagen, werden wir bis auf Weiteres alle Theorieseminare absagen.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/beschluss-zu-corona-1730292
DL13.03.2020

Für die Krankenbehandlung gilt Folgendes:

Häufig gestellte Fragen der Kammermitglieder zum Thema Coronavirus
Die PTK Bayern hat zu den häufigsten Fragen der Kammermitglieder rund um das Thema Coronavirus Antworten zusammengestellt.
https://www.ptk-bayern.de/ptk/web.nsf/id/li_faqcoronavirus.html
DL 13.03.2020

Sollen Therapiestunden mit Patienten/Patientinnen, die zwar symptomfrei sind, sich aber in einem der Risikogebiet aufgehalten haben, abgesagt werden?
Betroffene Patienten/ Patientinnen, die sich in den letzten 14 Tagen in einem der vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiet eingestuften Ort aufgehalten haben, wird von den Behörden unabhängig von Symptomen empfohlen, unnötige Kontakte zu vermeiden und nach Möglichkeit vorläufig zu Hause zu bleiben. Aus diesem Grund und unter Berücksichtigung der Maxime einer Risikominimierung empfehlen wir die Therapiesitzungen in solchen Fällen nicht durchzuführen.

Selbstverständlich sind die zu berücksichtigenden fachlichen Anforderungen der Patientenversorgung beispielsweise im Hinblick auf die Verhinderung einer Suizidgefahr hier und auch bei den folgenden Konstellationen zu beachten.

Können Gruppentherapien weiterhin durchgeführt werden?
Derzeit bestehen keine allgemeinen Empfehlungen von Gesundheitsbehörden bzw. vom Robert-Koch-Institut, Zusammenkünfte mit der üblichen Teilnehmerzahl einer Gruppentherapie abzusagen. Die Frage der Teilnahme liegt daher in der Eigenverantwortung und Einzelentscheidung aller beteiligten Personen. Im Vorfeld einer Gruppentherapiesitzung sollte ausgeschlossen werden, dass sich unter den Teilnehmern/Teilnehmerinnen Personen befinden, die im Hinblick auf das Infektionsgeschehen Kontakte meiden sollten.

Wie hat der Therapeut/die Therapeutin mit dem Verdacht einer möglichen Infektion eines Patienten/einer Patientin mit dem Coronavirus umzugehen?
Insoweit sind die Meldepflichten des Infektionsschutzgesetzes zu beachten. Bitte beachten Sie hierzu auch unsere Homepagemeldung „Neuartiges Coronavirus in Deutschland – aktuelle Informationen für unsere Mitglieder“ vom 10.03.2020.

Wie verhält es sich in sonstigen Fällen mit der Schweigepflicht, wenn ein Therapeut/eine Therapeutin, im Zusammenhang mit einem Infektionsgeschehen dem Gesundheitsamt Personen nennen soll, mit denen er/sie im Kontakt war, also auch Patienten/Patientinnen?
Das Infektionsschutzgesetz sieht in § 16 und § 25 ff. Befugnisse der Gesundheitsbehörden zur Gefahrenabwehr im Zusammenhang mit übertragbaren Erkrankungen vor. Dies betrifft unter anderem auch das Auskunftsverlangen. Soweit die zuständige Behörde die Anordnung zur Nennung von Kontaktpersonen auf Grundlage dieser Befugnisnormen treffen würde, gehen wir davon aus, dass die Beantwortung verpflichtend ist und die Schweigepflicht insoweit eingeschränkt ist. Zu beachten ist allerdings, dass eine Pflicht und somit auch eine Rechtfertigung von Angaben immer nur in erforderlichem Umfang bestehen kann. So wäre im Einzelfall zu prüfen, ob neben den Kontaktdaten auch die Eigenschaft einer Person als Patient/in eine erforderliche Angabe ist.

Bitte handeln Sie besonnen und verantwortungsbewusst, um sich selbst und ihre Patienten zu schützen.
Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste. Ziel dieser Maßnahmen ist, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen, um das Gesundheitssystem nicht zu überlasten.

Für Sorgen, Ängste und Panik besteht kein Anlass.

Für Fragen stehe ich Ihnen natürlich auch persönlich zur Verfügung. Ich bin unter -siehe Email- erreichbar.

Hier ist noch ein Link zu den Informationen der Bundespsychotherapeutenkammer:
https://www.bptk.de/coronavirus-in-deutschland/?cookie-state-change=1584089519747
DL 13.03.2020

Mit freundlichen Grüßen
Karin Pöhlmann