2025 © Akademie für Allgemeine Psychotherapie
Die aap bietet verschiedene Qualifikationen an. Sie können eine Reihe von Fachkunden erwerben, die Sie berechtigen, im Rahmen der ambulanten Psychotherapie bestimmte Leistungen zu erbringen.
Sie können diese Fachkunden entweder im Rahmen der Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin bzw. zum Psychologischen Psychotherapeuten erwerben oder Sie können nach der Approbation eine zusätzliche Qualifikation erwerben. Zusätzlich zu den Fachkunden bieten wir Weiterbildungen in Schematherapie oder Akzeptanz-Commitment-Therapie an, die Sie im Bereich Weiterbildung finden.
Nach der Ausbildung können Sie die Approbation als Psychologische Psychotherapeutin bzw. Psychologischer Psychotherapeut oder als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut beantragen. Die Approbation berechtigt Sie dazu, Psychotherapie als Heilkunde auszuführen.
Richtlinienverfahren sind psychotherapeutische Verfahren, die sowohl vom Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie anerkannt sind als auch sozialrechtlich. Die sozialrechtliche Anerkennung wird vom Gemeinsamen Bundesausschuss ausgesprochen (GBA) und bedeutet, dass ein psychotherapeutisches Verfahren im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten ist. Aktuell können folgende Richtlinienverfahren für gesetzlich versicherte Patient*innen abgerechnet werden:
Ein Fachkunde-Nachweis ist eine fachliche Vertiefung in einem Richtlinienverfahren.
Telefonische Therapieanfragen immer dienstags 14.00 bis 15.00 Uhr.
Bei Fragen zur Aus- und Weiterbildungschicken Sie bitte eine E-Mail an: info@aap-dresden.de