2026 © Akademie für Allgemeine Psychotherapie
Mit dem Inkrafttreten des reformierten Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) am 1. September 2020 wurde die Ausbildung von Psychotherapeut*innen neu geordnet. Die Reform umfasst eine Neustrukturierung zur Weiterbildung sowie die Einführung approbationskonformer Studiengänge an Universitäten. Künftig wird die Approbation als Psychotherapeut*in nach einem universitären Studium erteilt, das aus einem polyvalenten Bachelorstudium sowie einem darauf aufbauenden Masterstudiengang in Klinischer Psychologie und Psychotherapie besteht. Nach der Approbation folgt eine Weiterbildung zum/zur Fachpsychotherapeut*in.
Aktuell können wir die Weiterbildung für Fachtherapeut*innen noch nicht anbieten, weil die Finanzierung der Weiterbildung immer noch nicht geklärt ist. Angesichts der zahlreichen offenen Fragen rund um die Weiterbildung möchten wir Ihnen so bald wie möglich verlässliche Informationen als Orientierungshilfe für Ihre Planung geben. Leider können wir Ihnen weiterhin keine konkreten Informationen zu den Weiterbildungsmöglichkeiten zum/zur Fachpsychotherapeut*in in der aap geben. Aktuell empfehlen wir die Ausbildung nach dem alten Modell zu absolvieren, sofern Sie die Voraussetzungen dafür erfüllen.
Alle wichtigen Informationen zu den Voraussetzung finden Sie hier: Informationsblatt Des LPA Sachsen Zu Doppelapprobation Und Verlängerung Übergangsvorschriften (1)

Telefonische Therapieanfragen immer dienstags 12.00 bis 13.00 Uhr.
Bei Fragen zur Aus- und Weiterbildungschicken Sie bitte eine E-Mail an: info@aap-dresden.de