Finanzierung

Die Ausbildungsgebühren betragen 200 € pro Monat über eine Laufzeit von 36 Monaten. In den Ausbildungskosten von 7.200 € sind enthalten:

  • Organisation der Ausbildung
  • 600 Stunden Theoretische Ausbildung
  • 120 Stunden Selbsterfahrung
  • Berufshaftpflichtversicherung
  • Rechtsschutzversicherung

In den Ausbildungsgebühren sind nicht enthalten:

  • 150 Stunden Supervision (davon mindesten 50 Stunden Einzel-SV)
  • Kosten für die staatliche Prüfung

Refinanzierung – finanzielles Plus
Refinanzierung: Im Rahmen der Praktischen Ausbildung können durch Honorare für geleistete Therapiestunden mindestens 21.000 € refinanziert werden. Die Ausbildung beinhaltet damit ein finanzielles Plus.

Die folgende Tabelle bietet einen Überblick über Kosten und Refinanzierung der Ausbildung:

Ausbildungsmodul VT 600
Dauer 3 Jahre
Ausbildungsgebühren 200 € / Monat
7.200 € / Gesamt
Zusätzliche Kosten 150 Stunden Supervision
(davon mind. 50 St. Einzel-SV) + Anträge, Fallberichte, etc.mind. 10.000 €
GESAMTKOSTEN ca. 17.200 €
REFINANZIERUNG durch Honorare mind. 21.000 €

Vergütung in der Praktischen Ausbildung: „40%-Regelung“

Hinsichtlich der allseits diskutierten „40%“-Regelung lautet der neue § 117 wie folgt:
„2. ein Anteil an der Vergütung zu vereinbaren ist, mit dem die von den Ausbildungs- oder Weiterbildungsteilnehmer*innen geleistete Krankenbehandlung angemessen abgegolten wird; der zu vereinbarende Anteil beträgt mindestens 40 Prozent der Vergütung.“

Diese Regelung beinhaltet, dass Ausbildungsinstitute gegenüber den Krankenkassen nachweisen müssen, dass sie 40% der Honorare an Kandidat*innen weitergeben. Dies kann zum einen in Form von ausgezahlten Honoraren erfolgen. Zum anderen können Kosten für Ausbildungsbestandteile, die das Institut trägt, auf diese 40% angerechnet werden.